

5 Situationen, in denen die Züri City Card Sans-Papiers helfen würde
Die Züri City Card würde amtlich die Identität und den Wohnsitz in der Stadt Zürich bestätigen. Die Inhaber*innen könnten sich damit in Polizeikontrollen ausweisen. Nur wenn ein konkreter Verdacht auf «illegalen Aufenthalt» vorliegt, dürfte die Polizei zusätzlich die Schweizer ID oder den Pass verlangen.

Schutz
Sans-Papiers können sich oft nicht wehren, wenn sie Opfer von Gewalt werden, da sie sich gegenüber dem Justizsystem schwer exponieren können. Dank der Züri City Card könnten auch Sans-Papiers die Polizei alarmieren.

Kitaplatz
In Zürich leben hunderte Sans-Papiers-Kinder. Eine Anmeldung in einer Kita ist nur dank mühseliger Arbeit der Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich möglich. Mit der Züri City Card erhielten alle Sans-Papiers Zugang zum Online-Dienst der Stadt Zürich und könnten eigenständig einen Kita-Platz beantragen.

Postempfang
Eingeschriebene Briefe können von Sans-Papiers nur entgegengenommen werden, wenn sie über einen gültigen Pass verfügen. Ein Grossteil der Sans-Papiers verfügt aber entweder über keine Identitätsdokumente oder nur über abgelaufene. So können sie keine eingeschriebenen Briefe abholen oder Checks einlösen. Mit der Züri City Card erhielten sie das dafür notwendige Ausweispapier.

Erste Hilfe
Werden Sans-Papiers Zeugen eines Unfalls, können sie keine Erste Hilfe leisten. Denn die am Unfallort eintreffende Polizei ist verpflichtet, die Personalien aller Zeug*innen aufzunehmen. Dank der Züri City Card könnten Sans-Papiers die Rettungskräfte unterstützen, ohne Angst vor einer polizeilichen Kontrolle zu haben.

Heiraten
Für ein Ehevorbereitungsverfahren ist eine Wohnsitzbescheinigung nötig. Bis anhin müssen Sans-Papiers diese auf mühselige Weise aus ihrem Herkunftsland besorgen. Die Züri City Card würde zukünftig als Bestätigung des Wohnsitzes gelten und damit die Heirat von Sans-Papiers vereinfachen.
Wann ist die Züri City Card nicht ausreichend?
Die Züri City Card genügt nicht als Ausweisdokument, wenn die Polizei den Aufenthaltsstatus einer Person klären muss. Dafür braucht die Polizei jedoch einen konkreten Verdacht auf «illegalen Aufenthalt». Dieser Verdacht darf sich weder auf das Aussehen noch auf äussere Erscheinungsmerkmale einer Person beziehen.





