

Die FAQ zur Züri City Card
Züri City Card
Was ist die Züri City Card?
Die Züri City Card wäre ein amtlicher Ausweis der Stadt Zürich. Sie würde allen Stadtzürcher*innen ausgestellt, ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus.
Gibt es die Züri City Card bereits?
Nein. 2022 hat die Zürcher Stimmbevölkerung einen Projektierungskredit von 3.2 Mio. Franken gutgeheissen, um die Züri City Card auszuarbeiten. Damit ist nun der Projektstab Stadtrat beschäftigt – die Vorbereitungsarbeiten sollten bis Frühling 2026 abgeschlossen sein.
Wie würde die Züri City Card funktionieren?
Die Züri City Card wäre ein normaler Ausweis mit Name, Geburtsdatum und Foto einer Person. Sie würde von der Stadt oder einer damit beauftragten Organisation an alle in Zürich wohnhaften Menschen ausgestellt werden. Die Züri City Card wäre multifunktional und digital einsetzbar. Sie wäre mit Angeboten öffentlicher Institutionen verknüpft und bestehende Karten vereinen (bspw. Museumspass, Badi-Abo, Zugang zu städtischen Online-Tools wie «Mein Konto» usw.). Die Züri City Card würde sowohl von Sans-Papiers als auch von Personen mit regulärem Status genutzt. Das Tragen einer Züri City Card liesse damit keinen Rückschluss auf den Status als Sans-Papiers zu.
Ersetzt die Züri City Card den Schweizerischen Identitätsausweis (ID)?
Nein. Die Züri City Card wäre kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit einer Person. Sie wäre auch keine Aufenthaltsbewilligung im ausländerrechtlichen Sinn. Sie würde einzig als Ausweis gegenüber den Behörden der Stadt Zürich dienen sowie Privatpersonen, die sich dazu verpflichten, die Züri City Card als Ausweisdokument anzuerkennen.
Was würde passieren, wenn ich mich in einer Polizeikontrolle mit der Züri City Card ausweise?
Die Züri City Card würde als amtlicher Nachweis deiner Identität dienen. Wenn du dich in einer Polizeikontrolle mit der Züri City Card ausweist, würde das ausreichen, sofern kein Anfangsverdacht auf «illegalen Aufenthalt» besteht und die Stadtpolizei auch sonst nicht aus konkreten Gründen verpflichtet ist, deine Herkunft oder deinen Aufenthaltsstatus zu erheben. Das Vorweisen der Züri City Card, sowie Racial Profiling begründen keinen Anfangsverdacht auf einen «illegalen Aufenthalt».
Welche Vorteile bietet die Züri City Card?
Dank der Züri City Card würden alle in Zürich wohnhaften Personen einen offiziellen Ausweis erhalten, ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus. Damit könnten sich auch Sans-Papiers ausweisen, ihre Rechte wahrnehmen und am öffentlichen Leben teilnehmen. Die digital und analog nutzbare Züri City Card würde einen sicheren Zugang zu Online-Diensten bieten, den Zugang zu städtischen Dienstleistungen vereinfachen, bestehende Karten vereinen und als Eintritts- oder Ermässigungskarte gelten.
Wer profitiert von der Züri City Card?
Sans-Papiers erhielten einen offiziellen Ausweis, um sich gegenüber Behörden und Institutionen auszuweisen. Städtische Behörden sowie Spitäler, Polizei und Schulen würden dank dem vereinfachten Umgang mit Sans-Papiers entlastet. Unternehmen profitierten von der Züri City Card als einer zielgruppengerechten Kundenkarte (bspw. als Rabattkarte). Stadzürcher*innen würden einen sicheren und vereinfachten Zugang zu (städtischen) Online-Diensten erhalten und von einer Bündelung mehrerer bisheriger Karten auf einen Ausweis profitieren.
Wo überall wäre die Züri City Card gültig?
Der Gültigkeitsbereich der Züri City Card würde sich auf das Gebiet der Stadt Zürich beschränken. Gegenüber städtischen Behörden sowie Privatpersonen, die den Stadtausweis anerkennen, wäre sie als Ausweisdokument zulässig. Nicht benutzt werden könnte die Züri City Card dort, wo heute übergeordnetes Recht eine Überprüfung des ausländerrechtlichen Status verlangt (bspw. bei begründetem Verdacht auf «illegalen Aufenthalt», Anmeldung in der Stadt, Abschluss von Arbeitsverträgen, Wohnungsmiete, Bezug von Sozialhilfe).
Wie geht es nach der Volksabstimmung über den Rahmenkredit für die Züri City Card weiter?
Der Rahmenkredit dient dazu, die Züri City Card auszuarbeiten. Dazu gehören technische und organisatorische Abklärungen, die für die Herstellung und Ausstellung des Stadtausweises nötig sind. Die Stadt muss ausserdem Massnahmen einleiten, damit die Züri City Card von der Bevölkerung und wichtigen Stellen getragen wird. Gemäss Stadtrat werden diese Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten bis Frühling 2026 dauern.
Faktencheck
Die Züri City Card ist rechtswidrig.
Der Zürcher Stadtrat hat eigens zwei Rechtsgutachten der Universität Zürich (23. Februar 2020, 18. Mai 2020) eingeholt, um die Umsetzbarkeit einer Züri City Card zu prüfen. Die Rechtsgutachten machen deutlich: Die Züri City Card verstösst weder gegen übergeordnetes Recht noch ist es der Stadt Zürich verboten, einen eigenen Ausweis einzuführen.
Die Stadt Zürich darf gar keinen eigenen Ausweis ausstellen.
Selbstverständlich darf die Stadt Zürich eigene Ausweise ausstellen! So gibt es schon heute amtliche Ausweise für Zürcher Taxifahrer*innen oder Schüler*innenausweise städtischer Gymnasien. Auch ein vom Stadtrat beauftragtes Rechtsgutachten der Universität Zürich kommt zum Schluss, dass «die Ausstellung eines städtischen Ausweisdokuments, welches den Inhaber oder die Inhaberin identifiziert und mit einem bestimmten, spezifisch auf die Stadt Zürich bezogenen Sachverhalt verknüpft, (…) zulässig (ist)» (siehe Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht, B: Ausweisrecht, 5. Ergebnis, S. 18-19).
Stadtpolizist*innen machen sich strafbar, wenn sie die Züri City Card als Ausweisdokument anerkennen.
Die Stadtpolizei macht sich nicht strafbar, wenn sie anhand der Züri City Card die Identität einer Person feststellt. Nur wenn ein dringender Verdacht auf «illegalen Aufenthalt» vorliegt, muss die Stadtpolizei zusätzlich eine ID/Pass verlangen. Dieser Verdacht darf sich aber weder auf äussere Merkmale noch auf das Vorweisen einer Züri City Card beziehen.
Die Züri City Card missachtet das demokratisch legitimierte Migrationsrecht.
Die Züri City Card tangiert das Migrationsrecht nicht, weil es den Aufenthaltsstatus der Inhaber*innen gar nicht ändert. Sans-Papiers werden auch zukünftig nach geltendem Migrationsrecht behandelt. So kann die Stadtpolizei weiterhin das Vorweisen eines Ausländerausweises oder einer Schweizer ID/Pass verlangen, wenn ein dringender Tatverdacht auf «illegalen Aufenthalt» besteht.
Die Züri City Card ist ein Luftschloss. Für Sans-Papiers ändert sich mit der Einführung des Stadtausweises nichts.
Dank der Züri City Card erhalten Sans-Papiers vereinfachten Zugang zu städtischen und privaten Dienstleistungen. Noch wichtiger: Sans-Papiers können sich mit der Züri City Card gegenüber Behörden ausweisen und im Notfall die Polizei alarmieren. Am Aufenthaltsstatus der Sans-Papiers ändert sich mit einer Züri City Card hingegen nichts.
In einer Polizeikontrolle ist die Züri City Card nutzlos.
Sofern die Züri City Card notwendige Angaben wie beispielsweise Name, Geburtsdatum und Foto enthält, reicht sie der Stadtpolizei zur Identitätsfeststellung. Ein Rechtsgutachten der Universität Zürich bestätigt dies (siehe Nutzung der ZCC bei polizeilichen Personenkontrollen, D. Ergebnis, S. 59). Voraussichtlich ist die Züri City Card vorerst leider nicht nutzbar bei kantonalen Dienststellen.
Die Stadt Zürich darf den Status von Sans-Papiers nicht legalisieren. Die Kompetenz für eine Regularisierung obliegt einzig dem Bund.
Die Züri City Card bedeutet keine Regularisierung von Sans-Papiers, denn sie ändert ihren Aufenthaltsstatus nicht. Die Züri City Card dient einzig als Ausweis gegenüber den Behörden der Stadt Zürich, bspw. der Stadtpolizei, sowie Privatpersonen, die sich dazu verpflichten, die Züri City Card als Ausweisdokument anzuerkennen.
Sans-Papiers können bereits jetzt ihren Aufenthaltsstatus regularisieren, indem sie ein Härtefallgesuch stellen.
Die Kriterien, um als «schwerwiegender Härtefall» anerkannt zu werden, sind sehr streng und die damit verbundenen Hürden und Risiken sehr hoch. Sans-Papiers müssen seit vielen Jahren in der Schweiz leben, bestenfalls Angehörige in der Schweiz haben und zwingend «überdurchschnittlich gut» integriert sein. Vor allem Letzteres ist nur schwer möglich: Wer im Verborgenen lebt, kann sich nur schlecht integrieren. Zudem muss die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Herkunftsland erschwert sein und die Person muss zwingend die Identität offenlegen. Deshalb geht ein*e Sans-Papier mit einem Härtefallgesuch immer das Risiko ein, ausgeschafft zu werden, wenn das Gesuch nicht bewilligt wird. Es liegt auch im Ermessen der Kantone, ob ein Härtefallgesuch überhaupt geprüft wird und wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Selbst wenn der Kanton zustimmt, kann der Bund seine Zustimmung verweigern und das Gesuch ablehnen. Das alles führt dazu, dass nur sehr wenige Härtefallgesuche überhaupt eingereicht werden.
Tragen nur Sans-Papiers eine Züri City Card, werden sie erst recht als Sans-Papiers erkannt.
In einem ersten Schritt erhalten alle Zürcher*innen mit einem Aufenthaltsstatus eine Züri City Card. Sie verwenden den Stadtausweis im Alltag, beispielsweise um städtische und private Angebote zu nutzen. In einem zweiten Schritt erhalten auch Sans-Papiers eine Züri City Card. Das Tragen einer Züri City Card lässt somit keinen Rückschluss auf den Status als Sans-Papiers zu.
Sans-Papiers
Wer sind Sans-Papiers?
Sans-Papiers sind Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus und deshalb oft im Verborgenen leben. Unter prekären Bedingungen müssen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten und können keinerlei staatliche Hilfe beanspruchen. Sans-Papiers besitzen oft Ausweisdokumente ihres Herkunftslandes, diese berechtigen sie aber nicht, in der Schweiz zu leben. Ein Fünftel aller Beratungen der Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich betreffen Kinder.
Wie viele Sans-Papiers leben im Kanton Zürich?
Eine Studie des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kanton Zürich und des Migrationamtes Kanton Zürich geht von rund 19'000 Sans-Papiers aus. Das Staatssekretariat für Migration schätzt, dass im Kanton Zürich 28'000, in der gesamten Schweiz 76'000 Sans-Papiers leben. Trotz der Studien und Schätzungen: Wirklich wissen, wie viele Sans-Papiers hier leben, tut niemand.
Warum gibt es Sans-Papiers?
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum eine Person Sans-Papiers wird. Dazu gehören beispielsweise Saisonniers, deren Saissonier-Statut nicht in eine B-Bewilligung umgewandelt wurde oder Migrant*innen, die Sozialhife beziehen mussten, worauf ihnen das Migrationsamt die Bewilligung entzogen hat. Aber auch Personen, deren Asylentscheid negativ ausfiel, und dennoch bleiben, werden zu Sans-Papiers. Es ist wichtig zu wissen, dass nur die wenigsten Fluchtgründe als solche anerkannt werden. Beispielsweise Armut gehört nicht dazu – dennoch zwingt sie viele Personen zur Migration. Arbeitsmigration ist jedoch für Personen ausserhalb der EU nur noch für Hochqualifizierte geregelt möglich. Entsprechend sind viele Sans-Papiers Menschen, die auf der Suche nach Arbeit in die Schweiz gekommen sind, um sich und ihren Angehörigen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Arbeit finden sie hier oft nur im Niedriglohnsektor.
Wo arbeiten Sans-Papiers?
Sans-Papiers arbeiten oft zu niedrigsten Löhnen in Privathaushalten, in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder im Gastgewerbe. Sie tragen damit zum Wohlstand der Schweiz bei. Sans-Papiers können keine staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Invalidenversicherung beanspruchen. Sie müssen deshalb ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten und oft auf mehreren Jobs gleichzeitig arbeiten. Viele Sans-Papiers leisten Beiträge in die AHV. Ihre Rente können sie jedoch nur beziehen, wenn ihr Aufenthaltsstatus regularisiert wird. Ihr ungeregelter Aufenthalt zwingt die Sans-Papiers zu einem Leben in der Anonymität. Dadurch sind Sans-Papiers auch verstärkt Ausbeutung und Betrug durch Arbeitgeber*innen ausgesetzt. Denn die Möglichkeit, sich allein und ohne Preisgabe ihrer Identität zur Wehr zu setzen, sind äusserst begrenzt.
Woher kommen Sans-Papiers?
Die Herkunft von Sans-Papiers ist sehr divers. Genaue Zahlen gibt es nicht, einziger Indikator sind die Beratungsstatistiken der Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich SPAZ.
Wie leben Sans-Papiers?
Sans-Papiers gehören zu den vulnerabelsten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Wie alle Menschen haben sie zwar Grundrechte, können jedoch nur schwer für diese einstehen. Werden Sans-Papiers Opfer von Gewalt oder Ausbeutung, können sie keine Anzeige erstatten. Auch eine medizinische Behandlung ist oft mit der Angst verbunden, entdeckt zu werden. Sans-Papiers können kein Bankkonto eröffnen, keinen Handyvertrag abschliessen und keine eigene Wohnung mieten. In finanziellen Notfällen sind sie auf sich alleine gestellt, da sie keine staatliche Unterstützung beantragen können. Jede kleinste Auffälligkeit könnte das Auffliegen ihres fehlenden Status zur Folge haben. Dadurch sind Sans-Papiers verstärkt Ausbeutung und Betrug durch Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen und Einzelpersonen ausgesetzt. Die Möglichkeit, sich allein und ohne Preisgabe ihrer Identität zur Wehr zu setzen, sind äusserst begrenzt.
Warum strebt die Stadt Zürich nicht einfach eine Regularisierung von Sans-Papiers an?
Die Kompetenz für eine Regularisierung von Sans-Papiers wie auch für die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen liegt beim Kanton und letztlich beim Bund. Um die verheerenden Lebensumstände der 10’000 Stadtzürcher Sans-Papiers im Jetzt zu verbessern, braucht es deshalb kommunale Lösungen wie die Züri City Card.
